Die Kreistagsfraktionen der Grünen, der Unabhängigen, der FDP und der Linken haben einen Sachstandsbericht zu der Verwaltungsrichtlinie über die Kosten der Unterkunft beantragt. Schon im letzten Jahr war dies mehrfach Thema im zuständigen Fachausschuss. Wenn die Kosten der Unterkunft bei ALG-II-Hilfeempfängern die festgelegten Mietobergrenzen überschreitet werden sie zum Umzug oder zur Senkung der Mietkosten aufgefordert. Oft geht es dabei nur um geringfügige Abweichungen von wenigen Euros. Dies führt häufig zu Rechtsstreitigkeiten, deren Kosten die einzusparenden Mietbeträge weit übersteigt. Deshalb sollten die Mitarbeiter des Jobcenters eine wirtschaftliche und sachliche Abwägung treffen, um solche sinnlosen Maßanhmen zu vermeiden. Ob der Landkreis diesen sinnvollen Abwägungsprozess wirklich zulässt, erscheint jedoch fraglich. Dies soll nun auf der nächsten Sitzung des Sozialausschusses geklärt werden.