„Eine Aktualisierung des Landschaftsrahmenplans, der aus dem Jahr 1993 stammt, ist zwingend erforderlich. Die Datenbasis aus dem Jahr 1989 ist hoffnungslos veraltet und nicht mehr aussagekräftig. Außerdem liegt der LRP noch nicht in der heute vorgeschriebenen digitalen Form vor.
Auch der Klimawandel muss bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Der Landschaftsrahmenplan ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, der wir unbedingt nachkommen müssen.“ betont die umweltpolitsche Sprecherin Nina Lipecki. Die Maßnahmen und Ziele der Landschaftsplanung müssen, nach 26 Jahren dringend überprüft werden. Im Haushalt 2020 habne wir deshalb 200 000 € für die Erstellung eines
neuen Landschaftsrahmenplan beantragt . Zudem ist im Stellenplan
eine zusätzliche Stelle notwednig, die für die Konzepterarbeitung und Fortschreibung zuständig ist.