Bezieher_innen von AlG II werden im Landkreis Hildesheim zum Umzug aufgefordert oder müssen Mehrkosten selbst tragen, wenn ihre Unterkunftskosten über den in der Geschäftsanweisung des Landkeises als angemessen festgelegten Betrag liegen. Dabei haben die Mitarbeiter_innen des Jobcenters bisher keinen Handlungsspielraum. Doch oft ist es aus wirtschftlichen Überlegungen sinnvoll Mehrkosten zu akzeptieren, da die nicht unerheblichen Umtzugskosten auch vom Jobcenter getragen werden müssen. Zudem kommt es dabei oft zu vermeidbaren Rechtsstreitigkeiten, die nicht selten zu Lasten des Landkreises gehen. Auch wenn eine baldige Arbeitsaufnahmen bevorsteht, ist ein Umzug kontrproduktiv und eine Zumutung für die Betroffenen. Grüne und Linke haben deshalb einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Geschäftsanweisung des Landkreises gestellt, die den Mitarbeiter_innen des Jobcenters die Möglichkeit zu pragmatischen Entscheidungen gibt. Diese Änderung würde zudem eine Anpassung an die aktuelle Rechtssprchung vollziehen.